Die elektronische Rechnung kommt...
Hintergrund der elektronischen Rechnung ist die geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems (Umsatzsteuer), welches zukünftig aus den Daten der elektronischen Rechnung gespeist werden soll. Ab Januar 2025 wird in Deutschland nur noch zwischen einer elektronischen Rechnung (e-Rechnung) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Eine Rechnung z.B. in einem PDF-Format gilt nicht als E-Rechnung. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und der europäischen Norm (EN 16931) entsprechen.